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AGBs

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sturmberg GmbH.

logo sturmberg gmbh schwarz auf weiss, sturmberg.ch

Unsere AGB’s entsprechen dem branchenüblichen Standard.

1. ALLGEMEINES

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden integrierenden Bestandteil jedes Vertrages mit der STURMBERG GmbH. Der Vertragspartner erklärt sich bei Abgabe einer Bestellung mit den einzelnen Bestimmungen ausdrücklich einverstanden. Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur in Schriftform gültig. Die STURMBERG GmbH lehnt jegliche Verantwortung für eventuelle Fehler oder Ungenauigkeiten in Verbindung mit den genannten Abbildungen, Schemen, Erklärungen usw. in den erwähnten Katalogen oder Merkblättern ab.

2. MEHR-, MINDERLIEFERUNGEN | NACHPRODUKTIONEN

Aus produktionstechnischen Gründen kann es zu einer Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10% kommen. Dies ist branchenüblich und muss akzeptiert werden. Wir verrechnen Ihnen die effektiv gelieferte Menge. Mehr- oder Minderlieferungen betreffen nur Sonderanfertigungen (Produkte welche von Grund auf hergestellt werden) | Nachproduktionen (Reorders): Die Qualität bei Nachproduktionen kann unterschiedlich sein. Vor allem Farbe und Material können variieren. Dies ergibt sich duch die Verarbeitung der Rohstoffe und erneute Färbung. In der Regel sind Abweichungen nicht ersichtlich und wenn, dann sind Abweichungen sehr dezent zu erkennen und liegen in der Toleranz. 

3. PREISE

Die Preise für Rohstoffe (bei Sonderanfertigungen) sind Schwankungen unterworfen, die wir weder voraussagen noch beeinflussen können. Daher müssen wir uns kurzfristige Änderungen unserer Konditionen vorbehalten. Alle lieferantenbedingten Erhöhungen, die zeitlich nach unserem Angebot oder nach Abschluss des Geschäftes eintreten, gehen zu Lasten des Bestellers. Unsere Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken, wenn nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Auf alle Preise wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben (Schweiz: 8%). Preisangaben in Listen und Prospekten gelten als unverbindliche Richtpreise.

4. ZAHLUNGEN

Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen nach Lieferung netto zahlbar, es sei denn, es liegt ausdrücklich eine anderweitige schriftliche Vereinbarung vor. Wir behalten uns vor, Kunden nur gegen Bankgarantie oder Vorauskasse zu beliefern. Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung der bestellten Ware, auch wenn diese in seinem Auftrag an Dritte geliefert wird. Werden die vereinbarten Zahlungstermine nicht eingehalten, schuldet der Käufer, ohne besondere Mahnung durch den Lieferanten, vom Zeitpunkt der Fälligkeit an, Verzugszinsen in der Höhe der aktuellen Kontokorrentzinsen der Schweizer Grossbanken. Das Fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung oder Garantieansprüche gegenüber dem Lieferanten berechtigen nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei allen Sonderanfertigungen berechnen wir mind. 50% Anzahlung nach Auftragserteilung.

5. LIEFERFRISTEN

Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum des schriftlichen Auftragseinganges, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung des Auftrags erforderlich ist. Wird eine Lieferfrist aus von uns zu vertretenden Gründen um mehr als 18 Tage überschritten und ist eine schriftliche, vom Käufer nach Eintritt des Verzuges gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Lieferverzug in Folge höherer Gewalt oder anderer trotz zumutbarer Sorgfalt nicht vermeidbarer Hindernisse, einschliesslich Transportverzögerungen, Streiks, geraten wir für die Dauer solcher Ereignisse nicht in Lieferverzug. Schadensersatz wegen Verzuges oder nachträglicher objektiver Unmöglichkeit der Lieferung sind ausser bei Vorsatz und grob fahrlässigem Handeln ausgeschlossen. Falls Sie aufgrund der vorgelegten Andrucke, Ausführungsmuster etc. Änderungen vornehmen, sind wir berechtigt, die Lieferzeiten angemessen zu verlängern. Die im Vertrag angegebenen Lieferfristen in Tagen gelten als Arbeitstage (1 Woche = 5 Tage)

6. EIGENTUMSVORBEHALT

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum. Der Käufer kann die Waren im Rahmen eines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebes veräussern oder weiterverarbeiten. Sonstige Verfügungen wie Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen unserer Waren sind ausgeschlossen. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf unserer Waren werden bereits jetzt an uns abgetreten. Für den Fall des Zahlungsverzuges ermächtigt uns der Käufer hiermit, die an uns abgetretenen Forderungen des Käufers gegenüber dessen Kunden direkt im eigenen Namen geltend zu machen. Auf Verlangen des Käufers verpflichten wir uns, die zur Sicherung abgetretenen Forderungen insoweit freizugeben, als ihr Gesamtbetrag unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

7. UMTAUSCH, RÜCKGABE, BEANSTANDUNGEN UND HAFTUNG

Offene Mängel müssen sofort, versteckte innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich beanstandet werden.
Bei begründeter Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung, Ersatzlieferung, Wandlung des Vertrages oder Minderung des Preises berechtigt. Unvollständige, vom Kunden beschädigte oder beschmutzte Artikel werden im Allgemeinen nicht zurückgenommen oder ersetzt.
Für die von uns zu vertretenden Schäden haften wir nur, soweit uns oder unserem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, ob sie auf gesetzlichen Bestimmungen, deliktischem Handeln, vertraglichen Vereinbarungen oder auf sonstigen Rechtsgründen beruhen. Diese Haftungsbeschränkung erfasst jedoch nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften verursachten direkten Schäden und solche Mangelschäden, gegen die der Käufer durch die zugesicherte Eigenschaft abgesichert werden sollte. Für sonstige Mangelfolgeschäden haften wir nur in der vorstehend beschränkten Weise. Die Versandkosten im Falle einer Rückgabe der Ware sind vom Kunden zu übernehmen.
Bei allen Textilien ist immer mit leichten Schwankungen von Einfärbung, Grösse und Grammatur zu rechnen. Innerhalb der vom Hersteller klar defi- nierten Toleranzen sind solche Schwankungen kein Reklamationsgrund.
Es ist zu beachten, dass die Definition der Grösse unserer Artikel unterschiedlich angelegt sein kann. Ein im Vergleich zu einem anderen Artikel oder Hersteller «zu grosses S» oder «zu kleines L» sind kein Reklamationsgrund. Beachten Sie dazu auch die Masstabellen, welche Sie bei uns anfordern können. Im Zweifelsfall empfehlen wir, vorab ein Grössenmuster zu bestellen. Verfärbungen, Veränderungen des Materials, Einlauf oder andere Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung oder Waschfehler entstanden sind, sind ebenfalls kein Reklamationsgrund. Im Zweifelsfall entscheidet ein objektiver Test mit der Ware aus derselben Charge.
Die Rücksendungen von unbenützter, unbeschädigter und / oder nicht veredelter Ware muss schriftlich innert 30 Tagen mit genauer Bezeichnung der Ware (Artikel, Menge, Grössenschlüssel und Farbangaben), der Lieferscheinnummer sowie dem Grund der Rücksendung avisiert werden. Generell besteht kein Anspruch auf Rücksendungen korrekt gelieferter Ware. Falls wir die Rücknahme schriftlich akzeptieren, kann die Ware auf Kosten des Käufers an uns zurückgeschickt werden. Ware, die nicht avisiert wurde, wird kommentarlos zurückgesendet, Porto bezahlt der Empfänger. Auslaufartikel, Artikel, welche nicht am Lager geführt werden, und Artikel ohne Originalverpackung können nicht zurückgenommen werden.

8. ANGELIEFERTE WARE

Auf die angelieferte Ware übernehmen wir keine Haftung. Wir verarbeiten die Waren nach bestem technischem Wissen. Zudem benötigen wir mindestens einen Artikel zum Testen der Veredelung

9. MUSTERSENDUNGEN

Sofern nicht speziell vereinbart, sind Mustersendungen innerhalb von 21 Tagen an die STURMBERG GmbH zurückzusenden, ansonsten gilt die Ware als erworben und wird verrechnet. Hemden- und Blusen-Muster, welche auf Bestellung des Kunden bestellt und versendet werden, können nicht zurückgenommen werden und werden in Rechnung gestellt.

10. FREIGABEMUSTER

Sofern nicht speziell vereinbart, müssen Freigabemuster nach dessen Erhalt innert 5 Arbeitstagen freigegeben werden. Bei Eilaufträgen muss die Freigabe unmittelbar nach Erhalt des Musters erfolgen. Ansonsten kann der Liefertermin nicht eingehalten werden.

11. URHEBERRECHT

Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden.

12. ENTWÜRFE, GRAFIK, FILME, QUALITÄTT

Die durch STURMBERG GmbH zur Herstellung der Vertragserzeugnisse eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Grafiken, Siebe und Stickkarten, bleiben, auch wenn sie nicht gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert. Entwürfe und Reinzeichnungen sind unser geistiges Eigentum und dürfen ohne unsere Bewilligung weder kopiert noch vervielfältigt werden. Die Kosten für Skizze, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Durchführung kommt. Farbabweichungen oder Grössenunterschiede können je nach Grundmaterial oder Druckverfahren nicht ausgeschlossen werden. Durch die Natur der Hilfsmittel, Tinten und Drucksysteme sind Farbabweichungen unvermeidlich. Sie können nicht Gegenstand einer Reklamation bilden. Ein Gut zum Druck auf Papier kann je nach Bildschirm oder Drucker zu Farbabweichungen führen.

13. VERPACKUNG UND VERSAND

Die Verpackungs- und Versandkosten werden nicht gesondert berechnet, sofern sie unserem Standard entsprechen. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden. Sind bei Bestellung keine bestimmten Weisungen für den Versand erteilt, so wird er nach bestem Ermessen ohne jegliche Verantwortung unsererseits vorgenommen. Sendungen, deren Äusseres auf Beschädigung (Transportschaden) des Inhaltes schliessen lassen, sind nur unter Vorbehalt von Schadensersatzansprüchen gegen das Transportunternehmen anzunehmen und festgestellte Schäden bei diesem zu reklamieren.

14. MARKENVERWENDUNG

Sofern nichts speziell vereinbart, sind wir berechtigt, zu Werbezwecken und/oder für Presseerklärungen das Markenzeichen und den Firmennamen des Bestellers sowie das bestellte Produkt und Einzelheiten zur Bestellung zu veröffentlichen und in unseren Katalogen und Websites zu nutzen.

15. GERICHTSSTAND

Der vorliegende Vertrag ist Schweizerischem Recht unterstellt. Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis werden ausschliesslich durch die ordentlichen Gerichte am Sitz des Lieferanten entschieden.